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FRAGEN & ANTWORTEN

 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR PARENTERALEN ERNÄHRUNG

Nachfolgend haben wir für Sie einige Kurz-Antworten zu häufigen allgemeinen Fragen zusammen gestellt. Als Experten für parenterale Ernährung und das ambulante Versorgungsmanagement helfen wir Ihnen gerne weiter.

Nutzen Sie die Möglichkeit unten Ihre persönliche Frage rund um die parenterale Ernährung oder unseren individuellen Service abzuschicken.

Nein, Sie müssen die Versorgung mit parenteraler Ernährung zu Hause nicht selbst bezahlen. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Es wird lediglich die gesetzliche Zuzahlung fällig. Unsere Abrechnungsabteilung steht Ihnen bei konkreten Fragen zur Kostenübernahme sehr gerne zur Seite.

Aufgrund des individuellen Stoffwechsels eines jeden Menschen sowie der unterschiedlichen Erkrankungssituation ist es manchmal nicht ausreichend einen standardisiert hergestellten Ernährungsbeutel zu verwenden, um den täglichen Bedarf an Energie und Nährstoffen zu decken. Es ist dann notwendig eine individuell im Labor hergestellte parenterale Ernährung zu geben – ein s.g. Compounding.

Ein Compounding (patientenindividuell hergestellt) muss kühl zwischen 2 und 8 Grad im Kühlschrank gelagert werden. Gerne können Sie für die Zeit der Versorgung einen Kühlschrank von uns gestellt bekommen, sollte Ihre Lagerkapazität nicht ausreichend sein. Ein Standardbeutel muss nicht gekühlt gelagert werden.

Für die Lieferung der Nahrung ist die von Ihnen beauftragte Apotheke verantwortlich. Bei Bedarf können wir in Ihrem Auftrag koordinieren und so z.B. dafür sorgen, dass die Arzneimittel bei Ihnen zu Hause auch entgegengenommen werden können.

Die Styroporkisten können über die gelbe Tonne entsorgt werden. Sollte dies nicht möglich sein, senden wir Ihnen gerne ein DHL-Retoureetikett zu oder geben in Absprache mit Ihnen einen Rückholauftrag bei DHL ein. Die Abholung per DHL erfolgt dann an einem gewählten Werktag zwischen 8 und 20 Uhr.

Einen Krankenhausaufenthalt melden Sie bitte immer direkt bei Ihrem/Ihrer PatientenversorgungsmanagerIn oder im Ernährungsteam.

In jedem Fall muss die Sie versorgende Apotheke unverzüglich informiert werden, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Hierbei unterstützen wir Sie bei Bedarf gerne.

Ihre Fragen, unsere Antworten.

Sie haben noch weitere Fragen? Nutzen Sie dieses Feld oder unser Kontaktformular, damit wir Ihnen mit umfassenden Informationen weiterhelfen können.

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